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Winterdienst in Flensburg: Was Eigentümer wissen müssen

6 Min. Lesezeit
Flensburg & Schleswig-Holstein
Winterdienst und Schneeräumen in Flensburg

Schnee und Eis gehören in Flensburg und ganz Schleswig-Holstein zum Winter dazu. Doch wussten Sie, dass Sie als Eigentümer oder Mieter für die Räum- und Streupflicht auf Ihrem Grundstück verantwortlich sind? Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzforderungen, wenn sich jemand verletzt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Winterdienst.

Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht

In Schleswig-Holstein, und damit auch in Flensburg, gilt: Grundstückseigentümer sind für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen vor ihrem Grundstück verantwortlich. Diese Pflicht ist in der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungssatzung festgelegt.

⚠️ Wichtig zu wissen:

Die Räumpflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag! Auch dann bleibt der Eigentümer aber in der Kontrollpflicht.

Wann muss geräumt werden?

In Flensburg und den meisten Gemeinden in Schleswig-Holstein gelten folgende Räumzeiten:

🌅

Werktags (Mo-Sa)

7:00 - 20:00 Uhr

Gehwege müssen bis 7 Uhr morgens geräumt sein.

🌙

Sonn- & Feiertags

8:00 oder 9:00 - 20:00 Uhr

Eine Stunde später als werktags.

Die genauen Zeiten können je nach Gemeinde variieren. Prüfen Sie die lokale Satzung.

Was muss geräumt werden?

  • Gehweg vor dem Grundstück – in der Regel 1,0 bis 1,5 Meter Breite
  • Zugang zur Haustür – Weg vom Gehweg bis zur Eingangstür
  • Zugang zu Mülltonnen – damit die Abfuhr möglich ist
  • Parkplätze und Einfahrten – je nach Satzung

Welche Streumittel sind erlaubt?

In vielen Gemeinden Schleswig-Holsteins ist Streusalz für Privatpersonen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Es schadet Bäumen, Pflanzen und dem Grundwasser. Stattdessen sollten Sie verwenden:

Sand

Umweltfreundlich, günstig

Splitt

Sehr effektiv, wiederverwendbar

Granulat

Spezielle Winterstreumittel

Streusalz

Nur bei extremer Glätte

Konsequenzen bei Verstößen

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:

💰 Bußgelder

Je nach Gemeinde bis zu mehreren hundert Euro.

⚖️ Schadensersatz

Bei Unfällen können Sie für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall haften.

📋 Versicherungsprobleme

Ihre Haftpflichtversicherung kann Leistungen kürzen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Die Lösung: Professionellen Winterdienst beauftragen

Nicht jeder kann morgens um 6 Uhr aufstehen und Schnee schippen – vor allem nicht bei den unberechenbaren Winterverhältnissen in Flensburg. Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen diese Sorge ab:

Zuverlässigkeit

Wir räumen pünktlich vor 7 Uhr – auch am Wochenende.

Rechtssicherheit

Sie erfüllen Ihre Pflichten und sind abgesichert.

Professionelles Equipment

Schneefräsen und Streugeräte für effizientes Arbeiten.

Faire Preise

Pauschalverträge oder Abrechnung nach Einsatz.

Fazit: Winterdienst ernst nehmen

Die Räum- und Streupflicht in Flensburg und Schleswig-Holstein ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Bei Verstößen riskieren Sie Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Wer keine Zeit oder Möglichkeit hat, selbst zu räumen, sollte einen professionellen Winterdienst beauftragen.

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