Kleinreparaturen Flensburg: Was darf der Vermieter dem Mieter berechnen?
Rechtliche Grundlagen
Wichtig: Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag müssen rechtswirksam formuliert sein!
- Bagatellgrenze: Einzelreparatur max. 100-150€ (je nach Klausel)
- Jahreshöchstgrenze: Oft 6-8% der Jahres-Kaltmiete
- Häufige Nutzung: Nur Gegenstände, die Mieter regelmäßig nutzt
Typische Kleinreparaturen
Mietersache
- ✓ Wasserhahn-Dichtungen
- ✓ Lichtschalter/Steckdosen
- ✓ Türgriffe
- ✓ Fenstergriffe
- ✓ Jalousien-Zugschnüre
Vermietersache
- ✗ Heizungsausfall
- ✗ Rohrleitungen
- ✗ Elektroinstallation
- ✗ Fenster (komplett)
- ✗ Dach, Fassade
Tipps für Mieter & Vermieter
- Schriftlich festhalten: Alle Reparaturen dokumentieren
- Rechnung verlangen: Mieter sollten immer Belege fordern
- Fachmännisch ausführen: Keine Eigenreparaturen ohne Absprache
Reparaturservice in Flensburg
Schnelle, fachgerechte Kleinreparaturen für Mieter und Vermieter in Flensburg!
Fazit
Bei Kleinreparaturen gilt: Klare Regelungen im Mietvertrag und Beachtung der gesetzlichen Grenzen. Im Zweifel professionelle Hilfe holen. Glanz&Garten führt Kleinreparaturen fachgerecht in Flensburg aus!